// W wie... WKZ (Werbekostenzuschüsse)
Die Abkürzung WKZ (Werbekostenzuschüsse) bezeichnet finanzielle Beiträge, die ein Hersteller den Händlern oder Dienstleistern gewährt, um deren Werbemaßnahmen zu unterstützen und den Absatz seiner Produkte zu fördern. Im Gegenzug sollen Händler die Produkte attraktiv präsentieren und gezielte Marketingaktionen durchführen, wie z.B. Promotionen oder Rabattaktionen. Dabei profitieren alle Beteiligten: Händler können günstigere Konditionen an Kunden weitergeben und ihren Umsatz steigern, während Hersteller durch intensivere Bewerbung ihrer Produkte den Umsatz und Bekanntheitsgrad erhöhen. WKZ können von jedem Handelsunternehmen beim Hersteller beantragt werden, wobei die Höhe der Zuschüsse individuell verhandelt wird, abhängig vom Umsatzvolumen und dem Budget des Herstellers.
WKZ (Werbekostenzuschüsse)
Die Abkürzung WKZ steht für Werbekostenzuschüsse. Mit diesen Zuschüssen beteiligt sich ein Produkt-Hersteller an den Werbekosten der Händler und Dienstleister, um den Produktabsatz zu fördern.
Von Händlerseite wird im Gegenzug erwartet, die Produkte ansprechend zu platzieren und gezielte Marketingaktionen, wie Promotion- oder Rabatt-Aktionen, durchzuführen. Unter dem Strich sollen also alle Beteiligten von dieser Förderung profitieren: Die Händler erhalten die relevanten Produkte zu günstigeren Konditionen, können diese Vorteile an ihre Kunden weitergeben und einen höheren Umsatz generieren. Sollten WKZ (Werbekostenzuschüsse) in Form von Geldbeträgen für Marketingmaßnahmen gewährt werden, ist der Effekt unter dem Strich derselbe: Die Händler bewerben die Produkte entweder intensiver oder geben Rabatte, die durch die WKZ (Werbekostenzuschüsse) ausgeglichen werden. Auf Herstellerseite ergeben sich ebenfalls Vorteile, wenn die Produkte intensiver beworben werden und so verstärkt die Aufmerksamkeit der Kunden auf sich ziehen. Nicht nur der Umsatz steigt, sondern auch der Bekanntheitsgrad der jeweiligen Marke.
Dem Grundsatz nach kann jedes Handelsunternehmen WKZ (Werbekostenzuschüsse) bei einem von ihm vertretenen Hersteller beantragen. Erfahrungsgemäß kommen diese nämlich nur ausgesprochen selten auf die Händler zu. Ansprechpartner ist die jeweilige Marketingabteilung, die in der Regel über entsprechende Budgets verfügt. Wie hoch die WKZ (Werbekostenzuschüsse) ausgehandelt werden können, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Hier kommt es auf die individuellen Verhandlungen an, bei denen einerseits das Umsatzvolumen, das der Händler für den Hersteller realisiert, eine Rolle spielt, andererseits aber auch auf das Budget des Herstellers. Sinnvoll ist es, vor einer Antragstellung festzulegen, welche Form der Vereinbarung und welche Festlegungen überhaupt zielführend sind. Trotzdem sollten auch Gegenvorschläge geprüft und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Wichtig sind auch bei diesen Vereinbarungen die Details, sodass Händler sich durchaus auf eine längere Verhandlungsphase einstellen und akribisch vorgehen sollten.
Beispiel
Ein relativ kleiner Händler vertreibt Getränke eines Herstellers, kann aber nicht im großen Maßstab Werbung dafür betreiben. Der Hersteller unterstützt den Händler mit einem erheblichen Betrag, um die Getränke regional zu bewerben - in Form von Anzeigen und Flyern. In der Folge setzt der Händler mehr von diesen Getränken um, sodass er größere Bestellungen beim Hersteller auslösen kann. Die WKZ (Werbekostenzuschüsse) zahlen sich also für alle Beteiligten aus - bis hin zur Werbefirma, die einen weiteren Auftrag generieren kann.
// FAQ
Werbekostenzuschüsse (WKZ) sind finanzielle Mittel, die ein Hersteller bereitstellt, um die Werbekosten von Händlern zu unterstützen und so den Verkauf seiner Produkte zu fördern. Händler profitieren von WKZ, indem sie Produkte zu besseren Konditionen erhalten und diese Vorteile an Kunden weitergeben können, was den Umsatz steigert. Hersteller profitieren, da ihre Produkte intensiver beworben und dadurch bekannter werden, was letztlich den Absatz und den Markenwert erhöht.
Händler sollten den Antrag auf WKZ strategisch angehen, indem sie vorab konkrete Vereinbarungen und Zielsetzungen formulieren. Sie sollten sich auf eine längere Verhandlungsphase einstellen und die Details akribisch ausarbeiten. Es ist wichtig, das Umsatzvolumen, das der Händler für den Hersteller generiert, und das Budget des Herstellers zu berücksichtigen. Gegenvorschläge sollten geprüft und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, um die besten Konditionen zu erreichen.
Die Marketingabteilung ist der zentrale Ansprechpartner für die Vergabe von WKZ, da sie in der Regel über die entsprechenden Budgets verfügt. Sie entscheidet, basierend auf individuellen Verhandlungen, welche Zuschüsse gewährt werden können. Die Abteilung bewertet das Umsatzpotenzial, das der Händler für den Hersteller realisiert, und passt die WKZ entsprechend an, um eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten sicherzustellen.
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