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Begriff
Definition

Die Abkürzung WKZ steht für Werbekostenzuschüsse. Mit diesen Zuschüssen beteiligt sich ein Produkt-Hersteller an den Werbekosten der Händler und Dienstleister, um den Produktabsatz zu fördern.

Von Händlerseite wird im Gegenzug erwartet, die Produkte ansprechend zu platzieren und gezielte Marketingaktionen, wie Promotion- oder Rabatt-Aktionen, durchzuführen. Unter dem Strich sollen also alle Beteiligten von dieser Förderung profitieren: Die Händler erhalten die relevanten Produkte zu günstigeren Konditionen, können diese Vorteile an ihre Kunden weitergeben und einen höheren Umsatz generieren. Sollten WKZ (Werbekostenzuschüsse) in Form von Geldbeträgen für Marketingmaßnahmen gewährt werden, ist der Effekt unter dem Strich derselbe: Die Händler bewerben die Produkte entweder intensiver oder geben Rabatte, die durch die WKZ (Werbekostenzuschüsse) ausgeglichen werden. Auf Herstellerseite ergeben sich ebenfalls Vorteile, wenn die Produkte intensiver beworben werden und so verstärkt die Aufmerksamkeit der Kunden auf sich ziehen. Nicht nur der Umsatz steigt, sondern auch der Bekanntheitsgrad der jeweiligen Marke.

Dem Grundsatz nach kann jedes Handelsunternehmen WKZ (Werbekostenzuschüsse) bei einem von ihm vertretenen Hersteller beantragen. Erfahrungsgemäß kommen diese nämlich nur ausgesprochen selten auf die Händler zu. Ansprechpartner ist die jeweilige Marketingabteilung, die in der Regel über entsprechende Budgets verfügt. Wie hoch die WKZ (Werbekostenzuschüsse) ausgehandelt werden können, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Hier kommt es auf die individuellen Verhandlungen an, bei denen einerseits das Umsatzvolumen, das der Händler für den Hersteller realisiert, eine Rolle spielt, andererseits aber auch auf das Budget des Herstellers. Sinnvoll ist es, vor einer Antragstellung festzulegen, welche Form der Vereinbarung und welche Festlegungen überhaupt zielführend sind. Trotzdem sollten auch Gegenvorschläge geprüft und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Wichtig sind auch bei diesen Vereinbarungen die Details, sodass Händler sich durchaus auf eine längere Verhandlungsphase einstellen und akribisch vorgehen sollten.

Beispiel:
Ein relativ kleiner Händler vertreibt Getränke eines Herstellers, kann aber nicht im großen Maßstab Werbung dafür betreiben. Der Hersteller unterstützt den Händler mit einem erheblichen Betrag, um die Getränke regional zu bewerben - in Form von Anzeigen und Flyern. In der Folge setzt der Händler mehr von diesen Getränken um, sodass er größere Bestellungen beim Hersteller auslösen kann. Die WKZ (Werbekostenzuschüsse) zahlen sich also für alle Beteiligten aus - bis hin zur Werbefirma, die einen weiteren Auftrag generieren kann.